Ihr Wirtschafts- und Steuerberaterteam
für Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen oder Privatpersonen heißt Sie willkommen!

Fachkundig, zuverlässig und individuell beraten wir Sie in allen steuerlichen Belangen von der Finanzbuchhaltung über Steuerer- klärungen bis zum Jahresabschluss.
Bei betriebswirtschaftlich vorausschauender Beratung, beim Ein- satz von Controllinginstrumenten und bei der Gestaltung Ihrer un- ternehmerischen und privaten Zukunft sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Partner. Sprechen Sie mit uns!
Historie
1986 Kanzleigründung in der Kaiserstrasse 82, Mainz durch die Herren Wolfgang Christoph und Klemens Vivegnis (aus je-weiligen Einzelpraxen und Übernahme der Kanzlei Walz)
1989 Bezug der neuen Geschäftsräume im 117er Ehrenhof 5, Mainz
1998 Übernahme der Kanzlei Christiane Mickasch
2005 Berufung von Marco Glück zum gleichberechtigten Partner, Kanzlei-Namensänderung in Christoph * Glück * Vivegnis
2005 Neue Geschäftsräume in der Emmerich-Josef-Str. 13, Mainz
2007 Rückzug aus der aktiven Tätigkeit der Herren Wolfgang Christoph und Klemens Vivegnis
2009 Umfirmierung der Kanzlei in
Kanzlei Marco Glück . Wirtschafts- und Steuerberatung
Team
Marco Glück 
Dipl.-Betriebswirt (FH) . Steuerberater

Heidi Meier    Dipl.-Betriebswirtin (FH) . Steuerberaterin
Michael Biermann    Steuerfachwirt in spe
Heidemarie Sperling    Steuerfachangestellte
Christa Degenhardt    Steuerfachangestellte
Marta Schatz    Steuerfachangestellte
Yvonne Melzer    Steuerfachangestellte
Office
Kanzlei Marco Glück . Wirtschafts- und Steuerberatung
Emmerich-Josef-Str. 13
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 55 44 99-0
Telefax: +49 (6131) 55 44 99-9

Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 8.00 - 17.00 Uhr,
Freitag von 8.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Die Geschäftsräume unserer Kanzlei befinden sich in der Innen- stadt von Mainz, Emmerich-Josef-Straße 13, wenige Meter entfernt vom Schillerplatz. Wir sind einerseits optimal mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, andererseits finden unsere Mandanten im Innenhof ausreichend reservierte Parkplätze vor.
Mandanten
Gewerbliche und freiberufliche Unternehmer, Privatpersonen.

Vom kleinen Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb über mittel- ständische Gewerbetreibende bis zum Freiberufler, wir betreuen Mandanten unterschiedlicher Größe und aus verschiedenen Be- reichen. Fachwissen der einzelnen Geschäftsbereiche und fun- dierte Branchenkenntnisse ermöglichen es uns, Sie kompetent und zuverlässig zu beraten und auf individuelle Besonderheiten einzugehen.

Wir entwickeln maßgeschneiderte, optimale Lösungen im Sinne unserer Mandanten – und mit dem Ziel eines langfristigen Man- dats.
Philosophie
VERTRAUEN – ist selbstverständlich die Basis für jegliche er- folgreiche Zusammenarbeit! Im Team stellen wir uns allen Steuer- sowie Beratungsfragen des Mandats und agieren als ihr ver- lässlicher und verantwortungsbewußter Partner.

KOMPETENZ – Unsere Kanzlei hat durch ihre langjährige Erfah- rung und die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter ein Know How entwi- ckelt, welches für unsere Mandanten von unschätzbarem Wert ist.

QUALITÄT – Kreative Lösungen, direkter Kontakt, Transparenz, Termintreue, stetige Weiterbildung sind ihre Ansprüche – und unsere Standards!
Jobs
Qualifizierte, engagierte und motivierte Mitarbeiter sind in unserer Kanzlei immer willkommen. Im Augenblick haben wir keine offenen Stellen zu vergeben, aber wenn Sie sich berufen fühlen, in unserem Team mitzuwirken, freuen wir uns über Ihre aus- sagekräftige Bewerbung: info@stb-mainz.de
  • – Steuerberater/in
  • – Steuerfachwirt/in
  • – Steuerfachangestellte/r
  • – Auszubildende/r
  • – Praktikant/in
Zuverlässig an Ihrer Seite
Wir entwickeln optimale Leistungskonzepte für Ihre individuellen Bedürfnisse:
  • > Steuerersparnis
  • > Vermögensaufbau
  • > Rechtssicherheit
  • > Planungssicherheit
Steuerberatung
  • – Gestaltende steuerliche Beratung, insbesondere in Fragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertung und Lohnsteuer
  • – Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
  • – Vertretung in Rechtsbehelfsangelegenheiten und im finanz- gerichtlichen Verfahren
  • – Steuerliche Vertragsprüfungen und Erstellung von steuerli- chen Gutachten
  • – Beratung im Rahmen von Unternehmensgründungen, Unter- nehmensakquisitionen und Umwandlung
  • – Beratung bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben, Betriebsverpachtungen sowie Betriebsaufspaltungen
  • – Beratung bei Vermögensübertragungen insbesondere im Rahmen von Nachfolgeregelungen bzw. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • – Beratung bei Fragen des internationalen Steuerrechts
  • – Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • – Erstellung von Jahresabschlüssen: Bilanz bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • – Vertretung gegenüber Finanzbehörden; laufend, in Sonder- fragen und im Finanzstrafverfahren
  • – Laufende Information über steuerliche Änderungen
  • – Steuerplanung und Strategieentwicklung
  • – Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen, juristi- sche Personen und Privatpersonen
  • – Überprüfung von Steuerbescheiden
  • – Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
Wirtschaftberatung
  • – Existenzgründungsberatung (optimale Rechtsform, etc.)
  • – Unternehmensplanung, Steuerplanung
  • – Strategie- und Businesspläne
  • – Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Zusam- menhang mit Investitionsentscheidungen und Personalein- stellungen
  • – Vergleichs- und Planungsrechnungen hinsichtlich Finan- zierungs- und Investitionsentscheidungen
  • – Buchhaltungs- und Organisationsberatung
  • – Beratung in Fragen des EDV-gestützten Rechnungswesens, des Controllings und des Ratings
  • – Betriebswirtschaftliche Analysen, Gewinnverbesserungsana- lysen
  • – Beratung in Kalkulationsfragen
  • – Budgetierung mit Soll-Ist-Vergleichen
  • – Begleitung und Coaching bei Bankgesprächen
  • – Ratingberatung für bestmögliche Bankkonditionen
  • – private Finanzplanung, Vermögensanalyse mit Vermögens- strukturdiagramm und Ertragsanalyse (Vor-/Nachsteuerren- dite)
  • – Beratung in Fragen der Kapitalanlage und Altersvorsorge, auch steueroptimiert
  • – Immobilienberatung vor Investitions-/Verkaufsentscheidung
  • – Unternehmensnachfolge
  • – Franchise-Unternehmen
  • – Sanierungsberatung einschließlich der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen
Finanzbuchhaltung
test
  • – Finanzbuchhaltung als Komplettleistung oder arbeitsteilig
  • – Laufende Überwachung der Buchführung des Auftraggebers
  • – Jahresabschlusserstellung
  • – Anlagenbuchführung
  • – Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
Sie haben die Wahl: vom klassischen Pendelordner bis hin zu voll- ständig digital verwalteten Belegen. Fragen Sie uns! Gerne finden wir die für Sie optimale Vorgehensweise.
Buchhaltung
test
Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater – warum?
Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche! Wer Unternehmens- aufgaben auslagert, kann Kosten sparen. Profitieren Sie von exter- nem Expertenwissen und verschlanken Sie Ihre Organisations- strukturen. Ihre Flexibilität steigt, weil aus Fixkosten (z.B. für Gehäl- ter, Raumkosten, Hard- und Softwarekosten) variable Kosten wer- den, die sich leichter an die Marktlage anpassen lassen. Risiken für Urlaubs-, Krankheits- und Computerausfälle, Aufwendungen für Schulungen, Betriebsprüfungs- und Haftungsrisiken lassen sich minimieren bzw. vermeiden und sind nicht zu unterschätzen. Eben- so ist Ihr Berater leichter in der Lage, Ihre Situation zeitnah einzu- schätzen und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten. Gerne helfen wir auch in Ihrem konkreten Fall. Sprechen Sie uns einfach an.
Treuhandwesen
Wir übernehmen Aufgaben der Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten:

  • – Vermögensverwaltung
  • – Nachlassverwaltung
  • – Stiftungsgründung und -verwaltung
  • – Immobilienverwaltung
  • – Testamentsvollstreckungen
  • – Beiratsaufgaben
Innovative Produkte
Zukunft sichern und gestalten

Was meinen wir damit? Gestalten Sie Ihre Vermögens- und Le- bensplanung zielsicher und bewußt! Lösungen für private und un- ternehmerische Probleme erst zu suchen, wenn sie unvermeidlich sind, ist der falsche Weg. Vermeiden Sie Probleme!
Wir helfen Ihnen, den unternehmerischen und den privaten Bereich ganzheitlich zu betrachten, und Ihr Vermögens- und Lebensziel im Auge zu behalten! Die steuerliche Komponente ist dabei ein Bestandteil.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam entwickeln wir eine konkrete Perspektive für Sie und Ihre Familie!
Buchführung mit Zukunft
Digitales Belegbuchen: Lieferantenmanagement und/oder Kun- denmanagement
Preise
Grundlage für die Berechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV).
Doch genauso wenig wie unsere Mandanten „Mustermann“ heißen, sondern stets individuelle Lösungen erhalten, orientiert sich unser Honorar an Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Kostenlose Erstberatung
Sie sind herzlich eingeladen – zu einem kostenlosen Termin.
In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre individuellen Anlie- gen und zeigen Ihnen, was wir für Sie tun können.
Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre unter- nehmerische Situation. Wir entwickeln für Sie ein massgeschnei- dertes Beratungs-  & Dienstleistungskonzept mit exakter Auflistung Ihrer Kosten. Danach entscheiden Sie ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind.

Newsletter 2013
monatlich erscheinende Newsletter zum Download:

   
November 2012   el. LSt-Karte   Dezember 2012
         
   
Januar 2013   Minijobs 2013   Februar 2013
         
   
Entf.-pauschale   Steuer 2013   März 2013


monatlichen Newsletter abonnieren / abbestellen :
Häufige Fragen
> Frage 1
Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater – warum?

> Frage 2
Ich möchte den Steuerberater wechseln, was benötigen Sie von mir?

> Frage 3
Wann kann ich meine Belege wegwerfen?

> Frage 4
Was benötigen Sie für Belege zur Erstellung der Einkommens- steuerklärung?    >> Einkommensteuercheckliste.pdf  

> Frage 5
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?

> Frage 6
Welche Voraussetzungen sind für digitales Belegbuchen erforderlich und welche Vorteile bringt es mir?



Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater
Finanzbuchhaltung durch den Steuerberater – warum?

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche! Wer Unternehmens- aufgaben auslagert, kann Kosten sparen. Profitieren Sie von exter- nem Expertenwissen und verschlanken Sie Ihre Organisations- strukturen. Ihre Flexibilität steigt, weil aus Fixkosten (z.B. für Gehäl- ter, Raumkosten, Hard- und Softwarekosten) variable Kosten wer- den, die sich leichter an die Marktlage anpassen lassen. Risiken für Urlaubs-, Krankheits- und Computerausfälle, Aufwendungen für Schulungen, Betriebsprüfungs- und Haftungsrisiken lassen sich minimieren bzw. vermeiden und sind nicht zu unterschätzen. Eben- so ist Ihr Berater leichter in der Lage, Ihre Situation zeitnah einzu- schätzen und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten. Gerne helfen wir auch in Ihrem konkreten Fall. Sprechen Sie uns einfach an.
Aufbewahrungsfristen Belege
Wann kann ich meine Belege wegwerfen?

Die Aufbewahrungsfristen betragen je nach Belegart i. d. R. 6 bzw. 10 Jahre. Sofern Sie sich mit Ihren Unterlagen entlasten können, tragen Sie deren Nachweispflicht. Daher empfehlen wir unseren Mandanten sämtliche Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Sinnvoller erscheint uns eine Kalenderjährige Aufbewahrung, um ohne großen Sortier- und Suchaufwand das "verjährte" Jahr am Stück vernichten zu können.

Nach Ablauf der Frist sind Unterlagen aufzubewahren, wenn sie von Bedeutung sind, z.B. für

• eine begonnene Außenprüfung
• eine vorläufige Steuerfestsetzung
• anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen
• ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu
   erwartendes Rechtsbehelfsverfahren
• Begründung von Anträgen an ein Finanzamt.

Es gilt zu beachten, dass die Aufbewahrungsfrist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesendet worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.
Fahrtkosten - Werbungskosten
Ich habe gehört, Fahrtkosten zur Arbeit stellen ab 2007 keine Werbungskosten mehr dar?

Ab dem 1.1.2007 stellen die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit keine steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten mehr da. Erst ab dem 21. Kilometer können die Kosten mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer „wie Werbungskosten” abgesetzt werden. Diese Änderung gilt auch für Unternehmer. Arbeitnehmer, welche bisher ihre Fahrtkosten vom Arbeitgeber pauschal versteuert ersetzt bekommen haben, müssen diese Beträge nun voll versteuern und der Sozialver- sicherung unterwerfen. Achtung: Sofern Sie in der Vergangenheit Anträge auf Lohnsteuerermäßigung für Wege zwischen Wohnung und Arbeit gestellt haben, kann es auch hier zu Änderungen kommen.
Voraussetzungen/Vorteile digitales Belegbuchen
Welche Voraussetzungen sind für das digitale Belegbuchen erforderlich und welche Vorteile bringt es mir?

Voraussetzungen:

1. Nutzung Kontoauszugsmanager
2. evtl. Nutzung Schnittstelle aus Mandantenprogramm für
    Rechnungsschreibung ansonsten wie Punkt 3.
3. Einscannen von Belegen und Übermittlung oder direktes
    Faxen an unser Rechenzentrum

Vorteile:

Belege immer griffbereit beim Mandanten, kein Verlustrisiko bei Postversand, Möglichkeit bis hin zu einer taggenauen Buchhal- tung und der Übernahme des kompletten Mahnwesens durch den Steuerberater, und das ganze im Bestfall ohne nennenswerte Mehrkosten.
Lohnbuchhaltung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört mit zu den an-spruchsvollsten Gebieten des Steuerrechts. Ständige Neuer-ungen und das Zusammenwirken von Lohnsteuer-, Arbeits-, Tarif- und Sozialversicherungsrecht erfordern Qualität auf höchstem Niveau.

Hier nur ein Teil der erforderlichen Aufgaben, die von unserem Spezialistenteam für Sie übernommen werden.

  • – Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • – Erstellen von Baulohnabrechnungen
  • – Online-Verbindung und Datenübermittlung zu Sozialver-sicherungsträger und Finanzamt
  • – Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • – Sofortmeldungen von Arbeitnehmern sowie An- und Abmel-dungen bei der Krankenkasse
  • – Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • – Überprüfung von Reisekostenabrechnungen
  • – Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • – Hilfe bei der steuerlichen Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • – Mitwirkung und Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozial-versicherungsprüfungen
  • – Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifels-fragen
  • – Online-Verbindung und Datenübermittlung zu Sozialver-sicherungsträger und Finanzamt
Wechsel Steuerberater
Ich möchte den Steuerberater wechseln, was benötigen Sie von mir?

Zu allererst benötigen wir die laufenden Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortführen und um die laufenden Steuern wie z. B. die Umsatzsteuervorauszahlung berechnen zu können. Weiter benötigen wir die Kontenausdrucke für den Zeitraum des laufenden Geschäftsjahres bis zu jenem Geschäftsjahr zurückliegend, in dem der letzte Jahresabschluss erstellt worden ist.

Ferner sind notwendig: (sofern vorhanden)

• Kopie der letzten Steuererklärung
• bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag
• sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge,
  Kredit- und Darlehensverträge
• die bisher erstellten Jahresabschlüsse
• die Bescheide der Finanzbehörde des letzten Jahres
• die Gewerbeberechtigung(en)/Gewerbeanmeldung(en)
Belege Buchhaltung
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?

Es ist zu unterscheiden, ob Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner sind, oder ob Sie buchführungspflichtig sind. Sind Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Bankkonten bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. Zu jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Ein- gangsrechnungen dazu zu sortieren. Ferner benötigen wir einen Ausdruck des Kassenbuches mit sämtlichen bar bezahlten Belegen, die ebenfalls chronologisch geordnet werden müssen. Sind sie buchführungspflichtig, ist die Sortierung wie bereits erläutert, vorzunehmen. Desweiteren müssen die zum Monatsende offenen Ausgangsrechnungen getrennt von den Eingangs- rechnungen chronologisch geordnet werden.

Kosten Kinderbetreuung
Können Kosten der Kinderbetreuung ab 2006 geltend gemacht werden?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 werden Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, bei der Ermittlung der Einkünfte wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt. Der Abzug erfolgt in Höhe von 2/3 der tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 4000 € je Kind. Diese Aufwendungen sind neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag (derzeit 920 €) abzugsfähig, führen also in jedem Fall zu einer Steuerminderung.

Um welche Aufwendungen handelt es sich?
Dazu zählen zum Beispiel Aufwendungen für eine Mittagsbetreuung bzw. für den Kinderhort (ohne Verpflegung) sowie einer Kindertageseinrichtung und der Kindergartenbeitrag (Aufzählung nicht abschließend). Nicht begünstigt sind die Aufwendungen für Unterricht (zB Schulgeld, Nachhilfe-Fremdsprachen-Unterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (zB Musikunterricht, Computerkurse) oder für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (zB Mitgliedschaft in Sport- oder anderen Vereinen, Tennis-, Reitunterricht). Um Missbrauch vorzubeugen wird als Nachweis der Zahlung ein Kontobeleg gefordert. Als Rechnung in diesem Sinne gilt zB auch der Bescheid über die Höhe der zu zahlenden Kindergartengebühren bzw. die Schulvereinbarung über die Betreuung im Kinderhort.

Welche Eltern profitieren von der Steuerminderung?
Die geschilderte Abzugsfähigkeit betrifft erwerbstätige Alleinerziehende. Leben beide Elternteile zusammen, sind Betreuungsaufwendungen nur abziehbar, wenn auch beide erwerbstätig sind.

Wichtig: Nach allgemeiner Rechtsauffassung gilt auch der steuerfreie Minijob der Ehefrau/des Ehemannes als Erwerbstätigkeit. Für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren werden die Betreuungsaufwendungen (Kindergartenbeiträge) unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern steuerlich berücksichtigt. Weiter erhalten Sie den steuerlichen Abzug in Fällen, in denen ein Elternteil sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist. Bei zusammenlebenden Eltern muss eine der genannten Voraussetzungen bei beiden Elternteilen vorliegen, oder der Elternteil, bei dem dies nicht der Fall ist, muss erwerbstätig sein.
Anfahrt

Kanzlei Marco Glück . Wirtschafts- und Steuerberatung
Emmerich-Josef-Str. 13
55116 Mainz
Fon: +49 (6131) 55 44 99-0
Fax: +49 (6131) 55 44 99-9

Reservierte Parkplätze finden Sie im Innenhof.
Kontakt
Kanzlei Marco Glück . Wirtschafts- und Steuerberatung
Emmerich-Josef-Str. 13
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 55 44 99-0
Telefax: +49 (6131) 55 44 99-9

Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 8.00 - 17.00 Uhr,
Freitag von 8.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung

>> Kontaktdaten StB Marco Glück (vcard)
>> Kontaktdaten StBin Heidi Meier (vcard)

>> Kontakt zur kostenlosen Erstberatung
>> Schreiben Sie uns eine E-Mail
Impressum
Kanzlei Marco Glück . Wirtschafts- und Steuerberatung
Emmerich-Josef-Str. 13
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 55 44 99-0
Telefax: +49 (6131) 55 44 99-9
E-Mail: info@stb-mainz.de

Verantwortlicher Redakteur und Webmaster für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internetinhalte: Marco Glück . Steuerberater


Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (www.sbk-rlp.de)
Hölderlinstraße 1 . DE-55131 Mainz
Telefon: 06131 - 9 52 10 - 0
Telefax: 06131 - 9 52 10 - 40
E-Mail: Info-sbk@datevnet.de

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Steuerberatungsgesetz (StBerG)
b) Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz     (DVStB)
c) Berufsordnung (BOStB)
d) Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland Pfalz eingesehen werden. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuer- beraterkammer (www.bstbk.de).


USt-ID Nummer: DE 149032652

Rechtliche Hinweise, Qualitätssicherung, Haftungsausschluss

Die Kanzlei ist bemüht, auf ihrer Web-Site stets richtige, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustellen und ändert oder ergänzt diese daher bei Bedarf laufend und ohne vorherige Ankündigung. Dennoch müssen wir für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit jede Gewähr, Haftung oder Garantie ausschließen. Dies gilt auch für alle Verweise, so genannte ’Hyperlinks‘, die die Kanzlei auf ihrer Web-Site direkt oder indirekt anbietet. Die Kanzlei kann für die Inhalte solcher externen Sites, die Sie mittels eines Links oder sonstiger Hinweise erreichen, keine Verantwortung übernehmen. Ferner haftet die Kanzlei nicht für direkte oder indirekte Schäden (inkl. entgangener Gewinne), die auf Informationen zurückgeführt werden können, die auf diesen externen Web-Sites stehen. Der Inhalt der Kanzlei-Web-Site ist urheberrechtlich geschützt. Eine entgeltliche Weitergabe der Inhalte unserer Site an Dritte ist nicht gestattet. Das Urheberrecht verbietet ferner die Speicherung und Vervielfältigung von Bildmaterial oder Grafiken aus unserer Web-Site.
Wirtschafts- & Steuerberatung | Marco Glück | Emmerich-Josef-Str.13 | 55116 Mainz | Telefon 06131 5544990 | info@stb-mainz.de Impressum